Allgemeine Bestimmungen und Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (in der Folge „AGB“) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn nicht nochmals ausdrücklich auf ihre Geltung hingewiesen wird.
Angebote, Lieferungen und Leistungen unseres Unternehmens erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen in der jeweils gültigen Fassung. Durch die Auftragserteilung gelten diese Bedingungen jedenfalls im vollen Umfang als anerkannt. Abänderungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Gültigkeit einer schriftlichen Bestätigung und gelten nur für den jeweilig einzelnen Geschäftsfall.
Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Mündliche oder telefonische Abmachungen sind für uns nur dann verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
Diese AGB gelten sowohl gegenüber Unternehmern als auch Verbrauchern, gegenüber letzteren jedoch nur insoweit, als keine zwingenden Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes oder anderer Gesetze entgegenstehen.
Angebot und Vertragsabschluss
Angebote werden nur schriftlich erteilt und bleiben, wenn nicht anders schriftlich vereinbart, 14 Tage ab Ausstellungsdatum gültig. Die Erstellung eines Angebotes verpflichtet uns weder zur Annahme eines Auftrages noch zur Durchführung der im Kostenvoranschlag verzeichneten Leistungen. Wir behalten uns vor, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Sie stellen lediglich die Aufforderung an den Kunden dar, einen entsprechenden Auftrag zu erteilen. Ein Vertrag kommt erst durch die Annahme des Auftrages/Übermittlung einer schriftlichen Auftragsbestätigung durch uns zustande. Stillschweigen durch unser Unternehmen gilt nicht als Annahme eines Auftrages.
Der Kunde hat sofort nach Erhalt der Auftragsbestätigung die darin angegebenen Mengen-, Maß- und Ausführungsangaben, sowie die Preise und Konditionen zu überprüfen und eine Kopie bestätigt an uns zu retournieren. Bei der Überprüfung festgestellte Unstimmigkeiten zwischen Bestellung und Auftragsbestätigung müssen uns innerhalb von 3 Tagen mitgeteilt werden, andernfalls gelten die in der Auftragsbestätigung festgehaltenen Ausführungen als vereinbart und verbindlich.
Nachträglich durch den Kunden gewünschte Änderungen eines bestätigten Auftrages können nur vor dem Beginn der Herstellung berücksichtigt werden, wobei eine Bearbeitungsgebühr in Rechnung gestellt wird.
Technische sowie sonstige Änderungen bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
Muster, Prospekte, technische Beschreibungen und Skizzen dienen der allgemeinen Orientierung. Die darin enthaltenen Angaben sind, soweit nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet, lediglich als annähernd und keinesfalls als zugesicherte Eigenschaften zu betrachten.
Preise – Zahlungsbedingungen – Fälligkeit
Preise und Konditionen sind freibleibend und für künftige Verträge oder Nachbestellungen unverbindlich. Die Preise gelten für den in der Auftragsbestätigung aufgeführten Leistungs- und Lieferumfang.
Die Preise verstehen sich, wenn nicht ausdrücklich anders angegeben, zzgl. der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer ohne Montage, Versicherung und sonstiger Nebenkosten ab unserem Firmenstandort.
Bei Auftragserteilung ist eine Anzahlung in Höhe von zumindest 50% der Auftragssumme zu leisten. Die Höhe der Anzahlung wird von uns in dem übermittelten Angebot bzw. in der jeweiligen Auftragsbestätigung gesondert angegeben. Vor Einlangen der Anzahlung sind wir nicht verpflichtet, die Produkte zu bestellen bzw. unsere Leistung(en) zu erbringen. Der Restbetrag ist bis längstens 5 Werktage vor Lieferung/Abholung durch Überweisung vom Kunden zu leisten, soweit keine anderen Zahlungsbedingungen bei Vertragsabschluss schriftlich vereinbart werden.
Bei Teillieferungen/Teilleistungen sind wir berechtigt, Teilrechnungen zu legen.
Zahlungen haben ohne jeden Abzug und spesenfrei auf das von uns genannte Konto zu erfolgen und sind, sofern nicht im Einzelfall abweichend vereinbart, innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungslegung fällig. Die Zahlung ist nur dann als rechtzeitig erfolgt anzusehen, wenn der Betrag am Fälligkeitstag vollständig eingelangt bzw. unserem Konto gutgeschrieben wurde. Wechsel und Schecks, sowie andere Währungen als Euro werden ausdrücklich nicht angenommen.
Soweit ein Skonto nicht ausdrücklich vereinbart wurde, ist der Kunde zum Skontoabzug nicht berechtigt.
Der Kunde ist nicht berechtigt Zahlungen wegen nicht vollständiger Lieferung, Garantie- oder Gewährleistungsansprüche, oder sonstiger Bemängelungen zurückzuhalten.
Elektronische Rechnungslegung
Der Rechnungsversand erfolgt auf elektronischem Wege per PDF an die uns genannte E-Mailadresse. Der Kunde erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form ausdrücklich einverstanden.
Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, auch ohne vorangegangene Mahnung die gesetzlichen Verzugszinsen ab Fälligkeitsdatum zu verrechnen. Zudem sind wir von allen weiteren Leistungs- und Lieferverpflichtungen entbunden und berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten oder Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen zu fordern.
Kommt der Kunde nach Setzung einer angemessenen Nachfrist von mindestens zwei Wochen seinen Zahlungen trotzdem nicht nach, so sind wird berechtigt vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Im Falle der Beauftragung eines Inkassobüros zur Geltendmachung unserer Forderungen ist der Kunde verpflichtet, alle damit verbundenen Kosten und Spesen zu bezahlen.
Bei Überschreitung der Zahlungsfrist verfallen sämtliche vereinbarten bzw. gewährten Vergütungen (Rabatte, Abschläge u.a.) und werden der Rechnung zugerechnet.
Aufrechnung
Der Kunde verzichtet auf die Möglichkeit der Aufrechnung. Dies gilt jedoch nicht gegenüber Verbrauchern für den Fall unserer Zahlungsunfähigkeit sowie für Gegenforderungen, die im rechtlichen Zusammenhang mit unserer Forderung stehen, gerichtlich festgestellt oder von uns anerkannt sind. In diesen Fällen besteht für Verbraucher die Möglichkeit zur Aufrechnung.
Preisänderungen
Die genannten oder vereinbarten Preise entsprechen der jeweils aktuellen Kalkulationssituation. Sollten sich die Lohnkosten aufgrund kollektivvertraglicher Regelungen in der Branche oder aufgrund innerbetrieblicher Abschlüsse oder andere, zur Leistungserstellung notwenige Kosten wie jene für Materialien, Energie, Transporte, Fremdarbeiten, Finanzierung etc. verändern, so sind wir berechtigt, die Preise entsprechend anzupassen. Bei Konsumenten gilt dieses Preisanpassungsrecht erst nach Ablauf von 2 Monaten nach Vertragsabschluss, es sei denn, dieses Recht wurde ausdrücklich ausgehandelt.
Kostenvoranschlag, Kostenerhöhungen
Kostenvoranschläge sind nur dann verbindlich, wenn dies im Kostenvoranschlag ausdrücklich angeführt ist. Ansonsten sind unsere Kostenvoranschläge unverbindlich; eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit besteht nicht.
Angebote und Kostenvoranschläge werden nach bestem Fachwissen erstattet; auf auftragsspezifische Umstände, die außerhalb der Erkennbarkeit unseres Unternehmens liegen, kann kein Bedacht genommen werden. Sollte sich bei Auftragsdurchführung die Notwendigkeit weiterer Arbeiten bzw. Kostenerhöhungen mit mehr als 15% des Auftragswertes ergeben, so wird unser Unternehmen den Kunden unverzüglich verständigen. Sollte der Kunde binnen einer Woche keine Entscheidung betreffend die Fortsetzung der unterbrochenen Arbeiten treffen bzw. die Kostensteigerungen nicht akzeptieren, behält sich unser Unternehmen vor, die erbrachte Teilleistung in Rechnung zu stellen und vom Vertrag zurückzutreten.
Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, können Auftragsänderungen oder Zusatzaufträge zu angemessenen Preisen in Rechnung gestellt werden.
Lieferung, Annahme
Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung an die vom Kunden angegebene Lieferadresse.
Für die freie Zufahrt, eine Abladestelle und eine angemessene Abstellfläche für die Elemente hat der Kunde zu sorgen. Weiters ist vom Kunden ausreichendes Entladepersonal bereit zu stellen. Vertragen und Montieren der Elemente erfolgt nur bei schriftlicher Vereinbarung gegen Verrechnung.
Bei Selbstabholung wird der Kunde zunächst per E-Mail darüber informiert, dass die von ihm bestellte Ware zur Abholung bereit steht. Nach Erhalt dieser Information kann der Kunde die Ware nach Absprache mit uns an der von uns genannten Adresse abholen. In diesem Fall werden keine Versandkosten berechnet.
Der Kunde ist verpflichtet, die Ware sofort nach Verständigung von der Bereitstellung bzw. bei Lieferung abzunehmen.
Bei Nichtannahme der vertragsmäßig bereitgestellten Ware durch den Kunden sind wir nach unserer Wahl berechtigt, entweder die Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden nach unserem Ermessen zu lagern und auf die Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder unter Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
Äußerlich erkennbare Transportschäden sind dem zuständigen Transportunternehmen sofort anzuzeigen und schriftlich bestätigen zu lassen. Beschädigungen während des Transportes berechtigen nicht zur Annahmeverweigerung der Lieferung.
Gefahrenübergang
Mangels ausdrücklicher gegenteiliger Vereinbarung trägt die Kosten und das Risiko des Transportes bei Lieferungen der Kunde. Versandweg und -mittel sind unserer Wahl überlassen.
Die Gefahr des Transportes geht auf den Kunden über, sobald die Ware an ihn oder an einen von ihm bestimmten, vom Beförderer verschiedenen, Dritten abgeliefert wird. Hat der Kunde selbst den Beförderungsvertrag geschlossen, ohne dabei eine angebotene Auswahlmöglichkeit zu nutzen, geht die Gefahr bereits mit der Auslieferung der Ware an den Beförderer bzw. den Kunden über.
Verzögert sich die Versendung oder die Abnahme aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden über.
Liefer- bzw. Leistungsfrist, Verzug
Lieferzeitangaben erfolgen auf Grund der jeweiligen Auftrags- und Lieferlage und gelten nur annähernd. Lieferfristen und Termine sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich und schriftlich als solche bezeichnet und vereinbart werden. Geringfügige Lieferfristüberschreitungen hat der Kunde jedenfalls zu akzeptieren, ohne dass ihm ein Schadenersatzanspruch oder ein Rücktrittsrecht zusteht.
Mangels abweichender Vereinbarung beginnt die Lieferfrist mit dem Einlangen der vom Kunden unterfertigten Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Eingang einer eventuell vereinbarten Anzahlung.
Die Einhaltung von Liefer- und Leistungsfristen setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Vertragspflichten durch den Kunden voraus. Bei Verzug oder Änderungswünschen des Kunden wird die Leistungs- und Lieferzeit entsprechend verlängert, ebenso bei fehlenden oder unklaren Angaben. Daraus resultierende Mehrkosten trägt der Kunde.
Unsere Lieferverpflichtung steht unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Unvorhergesehene, von uns nicht zu vertretende Lieferhindernisse (Streik, Ausfall von Materialanlieferungen, Verzögerungen durch Vorlieferanten, Unterbindung der Verkehrswege, Epidemien sowie darauf Bezug nehmende staatliche Maßnahmen oder sonstige Fälle von höherer Gewalt usw.) berechtigen uns zu einer angemessenen Verlängerung der Lieferfrist. Wird uns die Lieferung oder Leistung durch die Behinderung unmöglich oder unzumutbar, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
Schadenersatzansprüche des Kunden wegen Nichterfüllung oder wegen Verzuges sind ausgeschlossen, sofern dieser Anspruch von uns nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet worden ist. Wir haften nicht für allfällige Verspätung seitens der Lieferwerke. Bei höherer Gewalt besteht keinerlei Haftung.
Bei Verzögerungen in Folge schadhafter Zulieferungen durch Drittfirmen, Glasbruch oder Ähnlichem ist vom Kunden eine angemessene Frist zur Neubeschaffung und Fertigstellung einzuräumen.
Wird ein von uns schriftlich zugesagter Liefertermin um mehr als zwei Wochen überschritten, so hat uns der Kunde eine angemessene Nachfrist von mindestens zwei Wochen zu setzen. Der Kunde kann erst nach Ablauf dieser Nachfrist schriftlich vom Vertrag zurücktreten.
Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser uneingeschränktes Eigentum.
Im Falle des Verzuges sind wir berechtigt, unsere Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt geltend zu machen. Es wird vereinbart, dass in der Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts kein Rücktritt vom Vertrag liegt, außer, wir erklären den Rücktritt vom Vertrag ausdrücklich.
Eine Weiterveräußerung ist nur zulässig, wenn uns diese rechtzeitig vorher unter Anführung des Namens bzw. der Firma und der genauen (Geschäfts-)Anschrift des Käufers bekannt gegeben wurde und wir der Veräußerung zustimmen. Im Falle unserer Zustimmung gilt die Kaufpreisforderung als an uns abgetreten und sind wir jederzeit befugt, den Drittschuldner von dieser Abtretung zu verständigen.
Rücktritt, Umtausch, Stornogebühren
Kunde, der Verbraucher im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 2 KSchG ist, kann von einem Fernabsatzvertrag oder einem außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurücktreten (§ 11 FAGG). Die Rücktrittserklärung muss schriftlich erfolgen.
Kein Rücktrittsrecht besteht bei Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden und eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind (§ 18 Abs. 1 Z 3 FAGG). Der Kunde erkennt an, dass es sich bei den von uns angebotenen Produkten um individuelle Anfertigungen handelt, die nach den spezifischen Wünschen des Kunden und dessen Vorgaben auf das gewünschte Modell, Größe, Ausführung und Farbe speziell angefertigt werden und daher kein Widerspruchs-, Rückgabe- oder Umtauschrecht besteht.
Erklärt der Kunde unberechtigt den Vertragsrücktritt zu einem Zeitpunkt, wo wir selbst die Ware beim Produzenten noch nicht bestellt haben, wird eine Stornoprovision in der Höhe von 10 % des Auftragswertes als pauschaler Schadenersatz fällig.
Erfolgt der Vertragsrücktritt, nachdem wir selbst die Ware beim Produzenten bereits bestellt haben, wird eine Stornoprovision in der Höhe von 10 % des Auftragswertes als pauschaler Schadenersatz, sowie sämtlicher weiterer über diesen Prozentsatz hinausgehender Schaden (bis zu 100 % des Auftrages) zur Zahlung fällig.
Schutz von Plänen und Unterlagen / Geheimhaltung
Pläne, Skizzen, Kostenvoranschläge und sonstige Unterlagen wie Prospekte, Kataloge, Muster, Präsentationen und ähnliches bleiben unser geistiges Eigentum. Jede Verwendung, insbesondere die Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung und Zurverfügungstellung einschließlich des auch nur auszugsweisen Kopierens, bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung.
Sämtliche oben angeführte Unterlagen können jederzeit von uns zurückgefordert werden und sind uns jedenfalls unverzüglich unaufgefordert zurückzustellen, wenn der Vertrag nicht zustande kommt.
Unserer Vertragspartner verpflichtet sich im Übrigen zur Geheimhaltung des ihm aus der Geschäftsbeziehung zugegangenen Wissens Dritten gegenüber.
Maßangaben durch den Kunden
Werden vom Kunden Pläne beigestellt oder Maßangaben gemacht, so haftet er für deren Richtigkeit. Wir sind nicht verpflichtet, die vom Kunden gemachten Angaben und überlassenen Unterlagen auf Richtigkeit zu überprüfen. Sollte sich deren Unrichtigkeit herausstellen, so ist eine Haftung von unserem Unternehmen, insbesondere für die Untauglichkeit der gelieferten Waren, ausgeschlossen. Kosten die durch fehlerhafte Angaben entstehen, gehen zu Lasten des Kunden.
Leistungsumfang und Leistungsausführung
Zur Leistungsausführung sind wir erst dann verpflichtet, wenn der Kunde all seinen Verpflichtungen, die zur Ausführung erforderlich sind, nachgekommen ist, insbesondere alle technischen und vertraglichen Einzelheiten, Vorarbeiten und Vorbereitungsmaßnahmen erfüllt hat und eine allenfalls vereinbarte Anzahlung geleistet hat.
Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich ausschließlich aus dem schriftlichen Angebot und der Auftragsbestätigung; mündliche Zusagen haben keine Wirksamkeit, außer sie wurden gesondert schriftlich bestätigt. Leistungen, die nicht ausdrücklich im Angebot oder in sonstigen von uns unterzeichneten Vertragsunterlagen enthalten sind, sind nicht geschuldet.
Wir sind berechtigt, die Erfüllung des erteilten Auftrages ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen. Die Bezahlung des Dritten erfolgt ausschließlich durch unser Unternehmen selbst. Es entsteht kein wie immer geartetes direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem Auftraggeber.
Wird die Leistungsausführung oder Lieferung durch Umstände verzögert, die der Kunde zu vertreten hat, so hat der Kunde die daraus resultierenden (Mehr-)Kosten zu tragen (z.B. vergebliche/weitere Anfahrten, zusätzliche Arbeitszeit, Lagerkosten). Vereinbarte Termine verlieren dadurch ihre Gültigkeit.
Hinweis auf Beschränkung des Leistungsumfanges
Bei Montage- und Instandsetzungsarbeiten können Schäden (a) an bereits vorhandenen Leitungen, Geräten und dergleichen als Folge nicht erkennbarer Gegebenheiten oder Materialfehler (b) bei Stemmarbeiten in bindungslosem Mauerwerk entstehen. Für derartige Schäden haften wir nicht.
Bei behelfsmäßigen Instandsetzungen besteht keine Gewähr und ist mit einer sehr beschränkten und nur mit einer den Umständen entsprechenden Haltbarkeit zu rechnen. Vom Kunden ist bei behelfsmäßiger Instandsetzung umgehend eine fachgerechte Instandsetzung zu veranlassen.
Reparaturen
Erweist sich erst im Zuge der Durchführung der Reparatur und ohne dass dies unserem Unternehmen aufgrund dessen Fachwissens bei Vertragsabschluss erkennbar war, dass die Sache zur Wiederherstellung ungeeignet ist, so hat unser Unternehmen dies dem Kunden unverzüglich mitzuteilen. Der Kunde hat in diesem Fall die bis dahin aufgelaufenen Kosten bzw. wenn er darauf besteht und dies technisch noch möglich ist, die Kosten für den Zusammenbau zerlegter Sachen zu bezahlen.
Montagen
Grundsätzlich gelten sämtliche Waren als ohne Montage bestellt. Eine in Auftrag gegebene Montage wird, wenn nichts anderes vereinbart wurde, nach Regiestunden gegen Nachweis berechnet. Verlangte Mehrarbeit, Überstunden, Nachtstunden und andere betriebliche Mehrkosten sind nach kollektivvertraglichem oder gesetzlichem Zuschlag separat zu bezahlen.
Bei Selbst- und Fremdmontage werden gewünschte Einstellarbeiten gesondert verrechnet.
Der Kunde hat im Fall beauftragter Montage dafür Sorge zu tragen, dass am vereinbarten Liefer- bzw. Montagetag die jeweilige Montagestelle zugänglich, frei von allen Hindernissen und fertig für den Einbau des verkauften Produktes ist, widrigenfalls wir berechtigt sind, allfällig anfallende Zusatzaufwendungen und -kosten vom Kunden zu fordern. Hinderliche Gegenstände wie Möbelstücke, Gardinen etc. müssen vom Kunden entfernt werden. Ebenfalls ist für eine vollflächige Abdeckung des Bodens und über eventuelle Heizkörper sowie über vorhandene Möbelstücke zu sorgen. Sollte dies nicht eingehalten werden, können wir für eventuell entstehende Schäden nicht zur Verantwortung gezogen werden.
Bei über einen Tag dauernden Montagen ist vom Kunden ein versperrbarer Raum kostenlos zur Verfügung zu stellen. Der Kunde hat keinen Anspruch, dass die Montage ununterbrochen an aufeinander folgenden Werktagen stattfindet.
Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde hat die Voraussetzungen für einen termingerechten Beginn und die ungestörte Durchführung der Arbeiten zu schaffen.
Erforderliche Bewilligungen Dritter, Meldungen an Behörden und Einholung von Genehmigungen hat der Kunde fristgerecht und eigenverantwortlich sowie auf seine Kosten zu veranlassen. Weiters hat der Kunde zu überprüfen, ob die zu liefernde Ware oder durchzuführende Leistung konform mit den jeweils anzuwendenden rechtlichen Bestimmungen geht. Unterbleibt eine entsprechende Überprüfung bzw. die Einholung von erforderlichen Bewilligungen durch den Kunden, so haften wir nicht für die sich daraus ergebende Schäden oder Verzögerungen in der Ausführung.
Die für die Leistungsausführung erforderliche(n) Energie- und Wassermengen sind vom Kunden auf dessen Kosten beizustellen.
Sämtliche Stemm- und Verputzarbeiten sowie Maueraussparungen und Verfugungen sind vom Kunden bauseits kostenlos durchzuführen. Eventuell erforderliche Maurer-, Zimmerer-, Elektriker- und/oder Malerarbeiten sind vom Kunden grundsätzlich in eigener Verantwortung und auf eigene Kosten auszuführen.
Bei notwendigen Verankerungen an Wänden und Decken hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass die Untergründe zum Anbohren bzw. Befestigen geeignet sind, widrigenfalls entfällt unsere Haftung für sich daraus ergebende Schäden vollständig.
Rollladennischen sind vom Kunden vor Montage der Elemente zu dämmen. Unterputzdosen für Gurtwickler sind bauseits einzubauen. Elektroanschlussarbeiten (z.B. für Motore von Rollladen, Raffstoren und Markisen; Innentaster; Steuerungen; E-Öffner etc.) sind in jedem Fall durch ein konzessioniertes Elektrounternehmen durchzuführen.
Abdichtungen im Schwellenbereich auf der Außenseite bei bodentiefen Fenster- und Türelementen sind bauseits zu erbringen. Die Ausführung der Bauwerksabdichtung im Schwellenbereich ist dem Nachfolgewerk (z.B. Abdichter, Spengler) zugeordnet.
Beim Anliefern der Ware wird vorausgesetzt, dass das Fahrzeug unmittelbar an das Gebäude fahren und entladen kann. Mehrkosten, die durch weitere Transportwege oder wegen erschwerter Anfuhr vom Fahrzeug zum Gebäude verursacht werden, werden gesondert berechnet. Für Transporte über das 2. Stockwerk hinaus sind mechanische Transportmittel vom Kunden bereitzustellen. Treppen und Laufwege müssen passierbar und gegen Beschädigungen geschützt sein.
Allenfalls erforderliche Gerüste sind vom Auftraggeber bei- bzw. aufzustellen, wenn sie nicht ausdrücklich als im Preis eingeschlossen angeführt werden.
Der Kunde ist – allenfalls auch unter Hinzuziehung eines dazu bevollmächtigten Dritten – verpflichtet, nach vertragsgemäßer Lieferung bzw. Leistung diese durch Unterfertigung eines Abnahmeprotokolls zu bestätigen. Sofern der Kunde nicht Verbraucher ist, bestätigt er dadurch die mängelfreie Vertragserfüllung.
Mängelrügen
Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich auf allfällige Mängel zu überprüfen und entdeckte Mängel ohne Verzug, spätestens aber innerhalb von 5 Tagen nach Übernahme der Ware, in jedem Fall jedoch vor Einbau und Montage, schriftlich bei uns anzuzeigen. Versteckte Mängel sind ebenfalls unverzüglich, längstens aber binnen 5 Tagen nach ihrer Entdeckung schriftlich zu rügen. Mängel, die bereits im Zuge der Übergabe bzw. Abnahme festgestellt werden, sind schriftlich im bereitgestellten Übergabe- und Abnahmeprotokoll zu vermerken.
Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Ware/Leistung als genehmigt. Die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen, sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln, sind in diesen Fällen ausgeschlossen. Mängelrügen entbinden nicht von der Zahlungsverpflichtung.
Im Falle einer Beanstandung ist der Kunde verpflichtet, die Ware zunächst anzunehmen und sachgemäß zu lagern. Der Kunde hat uns die Möglichkeit einzuräumen, den behaupteten Mangel zu prüfen. Sämtliche Schritte zur Mängelbehebung sind im Einvernehmen mit uns zu setzen.
Verarbeitet der Kunde die gelieferte Ware nach Entdeckung eines Mangels weiter, sind alle Ansprüche des Kunden wegen der Mangelhaftigkeit der Ware ausgeschlossen.
Sind die Mängelbehauptungen des Kunden unberechtigt, ist er verpflichtet, uns entstandene Aufwendungen für die Feststellung der Mängelfreiheit oder Fehlerbehebung zu ersetzen.
Gewährleistung
Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen und Fristen. Die Gewährleistungsfrist für Unternehmer beträgt 1 Jahr ab Ablieferung der Ware/Leistungserbringung.
Der Kunde hat stets zu beweisen, dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt bereits vorhanden war. Die Geltung von § 924, 2. Satz ABGB wird ausgeschlossen, ebenso wie die Rückgriffsansprüche nach § 933b ABGB.
Abgesehen von jenen Fällen, in denen von Gesetzes wegen das Recht auf Wandlung zusteht, behalten wir uns vor, den Gewährleistungsanspruch nach unserer Wahl durch Verbesserung, Austausch oder Preisminderung zu erfüllen. Durch die Mängelbehebung wird die Gewährleistung nicht verlängert.
Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn ein Mangel durch unsachgemäße Behandlung, Verwendung oder Lagerung, durch nicht ausreichende Pflege, durch gewöhnliche Abnutzung, durch nicht fachgerechte oder dem Stand der Technik entsprechenden Montage oder Verbindung einzelner Elemente, sowie durch sonstige Handlungen oder Unterlassungen des Kunden oder Dritter, entsteht. Verschleißteile (wie z.B. Gurte, Antriebe, etc.) haben nur die dem jeweiligen Stand der Technik entsprechende Lebensdauer.
Die Gewährleistung erlischt, wenn ohne unsere schriftliche Einwilligung der Kunde selbst oder ein nicht von uns ausdrücklich ermächtigter Dritter an den gelieferten Gegenständen Änderungen, Reparaturen oder Instandsetzungen vornimmt.
Instruktionen in Prospekten, Gebrauchsanweisungen oder sonstigen Produkt- bzw. Wareninformationen sind, um allfällige Schäden zu vermeiden, strikt zu befolgen. Von einer über die definierten Anwendungsbereiche hinausgehenden Anwendung wird ausdrücklich gewarnt.
Für produktions- oder materialbedingte Abweichungen der Ware wird keine Gewähr geleistet. Unwesentliche, zumutbare Abweichungen in den Abmessungen und Ausführungen (Farbe, Maserung und Struktur), insbesondere bei Nachbestellungen, bleiben – unabhängig von der Art des Vertragsabschlusses – vorbehalten, soweit diese in der Natur der verwendeten Materialien (Massivhölzer, Furniere, Leder, Stoffe und Ähnliches) liegen und üblich sind. Auch bei Kunststoff und bei Aluminium können werkstoff- und herstellungsbedingt, leichte Farbschwankungen auftreten. Derartige Abweichungen stellen keinen Mangel dar und berechtigen nicht zur Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen.
Nachstellen von Fenster und Türen sind keine Mängel und rechtfertigen daher keine Reklamation.
Ersatz bei Glasbruch kann nur erfolgen, wenn dieser bei Anlieferung auf dem Lieferschein vermerkt wird. Spätere Glasbruchreklamationen können nicht mehr anerkannt werden.
Bei Übernahme von Reparaturaufträgen oder bei Umänderungen oder Umbauten alter sowie fremder Waren, sowie bei Lieferung gebrauchter Waren, übernehmen wir keine Gewähr.
Wartungs-, Kontroll- und Pflegehinweis
Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass seinerseits möglicherweise Wartungsarbeiten durchzuführen sind, insbesondere:
Solche Arbeiten gehören nicht zum Auftragsumfang, wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart. Unterlassene Wartungsarbeiten können die Lebensdauer und Funktionstüchtigkeit der Bauteile beeinträchtigen, ohne dass hierdurch Mängelansprüche gegen den Auftragnehmer entstehen.
Der Rollladenkastendeckel ist eine Wartungs- und Revisionsklappe. Durch ihn erhalten Sie, falls erforderlich, Zugriff auf den Rollladen oder den Antrieb. Der Deckel sollte daher auf jeden Fall zugänglich bleiben (Schrauben freihalten, nicht übertapezieren). Für Beschädigungen, die durch das Freilegen unzugänglicher Rollladenkastendeckel entstehen, wird nicht gehaftet.
Durch den fachgerechten Einbau moderner Fenster und Außentüren wird die energetische Qualität des Gebäudes verbessert und die Gebäudehülle dichter. Um die Raumluftqualität zu erhalten und der Schimmelpilzbildung vorzubeugen, sind zusätzliche Anforderungen an die Be- und Entlüftung des Gebäudes nach Ö-Norm zu erfüllen. Ein insoweit eventuell notwendiges Lüftungskonzept, ist eine planerische Aufgabe, die nicht Gegenstand des Auftrages an unser Unternehmen ist. Diese Aufgabe ist in jedem Fall vom Auftraggeber/Kunden zu veranlassen. Während der Heizperiode ist auf ausreichende Luftfeuchtigkeit zu achten, da ansonsten überhöhte Fugen- und Schadensbildung droht.
Mangelnde Wartung oder Erhaltung durch den Kunden führt zum Wegfall der Gewährleistungsansprüche.
Beigestellte Ware und Geräte
Die Qualität und Betriebsbereitschaft von Beistellungen liegt in der Verantwortung des Kunden. Solche vom Kunden beigestellte Geräte und sonstige Materialien sind nicht Gegenstand von Gewährleistung und/oder sonstiger Haftung unsererseits.
Haftung / Schadenersatz
Für uns von unseren Kunden zur Verfügung gestellten Ausführungsunterlagen trifft uns keine Verantwortlichkeit und insbesondere haften wir nicht für darin enthaltene Mängel. Der Kunde haftet für die Richtigkeit von ihm beigestellter Muster, Zeichnungen, Entwürfe, Pläne oder Unterlagen. Der Kunde hat uns bei allfälliger Verletzung von Schutzrechten Dritter schad- und klaglos zu halten.
Sämtliche Schadenersatzansprüche in Fällen leichter Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen; dies gilt nicht für Personenschäden.
Schadenersatzansprüche des Kunden aufgrund von uns oder unseren Erfüllungsgehilfen verursachten Vertragsverletzungen sind auf Fälle grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beschränkt. Die Beweislast für das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz liegt – ausgenommen bei Verbrauchern – beim Kunden. Eine Haftung für Folgeschäden, entgangenen Gewinn sowie Ansprüche Dritter ist jedenfalls ausgeschlossen.
Schadenersatzforderungen verjähren binnen sechs Monaten ab Kenntnis des Kunden von Schaden und Schädiger. Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes, gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
Allfällige Regressforderungen, die Vertragspartner oder Dritte aus dem Titel „Produkthaftung“ iSd PHG gegen uns richten, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in unserer Sphäre verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.
Gerichtsstand und anwendbares Recht:
Das Vertragsverhältnis zwischen dem Unternehmen und dem Kunden unterliegt materiellem österreichischem Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen.
Erfüllungsort für sämtliche Leistungen und Zahlungen ist der jeweilige Sitz des Unternehmens (Wien).
Für alle sich ergebenden Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis wird das für den Sitz des Unternehmens sachlich zuständige Gericht vereinbart. Gegenüber Verbrauchern gilt § 14 KSchG.
Die Vertragssprache ist Deutsch.